Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Durchführung von Dienstleistungen durch Marius Bulling (OSTALB NETWORK / www.mariusbulling.de) im folgenden Fotograf.

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.5 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich bei geliefertem Bildmaterial nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing(MFM).

4 Anforderung von Archivbildern

4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Fotografen.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

4.5 Wird die in 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 7.5 (Satz 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.

5 Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder arblicher Schwächen mittels digitaler Retusche.

5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

6 Digitale Bildverarbeitung

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

6.4 Vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen (siehe 6.5) werden dem Besteller alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem lizenzierten Bildmaterial für alle Zwecke und für alle bekannten und unbekannten analogen und digitalen Nutzungsarten eingeräumt, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung des Bildmaterials. Die weiteren Einzelheiten der Nutzung und Überlassung des Bildmaterials (Dauer/Häufigkeit/Region der Nutzung, Exklusivität, Dateiformat, Honorarsätze) richten sich nach dem jeweils vereinbarten Lizenzmodell, das der Besteller bei der Bestellung jedes Bildes anzugeben hat. Mit der Bezahlung des Bildmaterials gelten die Nutzungsrechte gemäß dies der AGB als eingeräumt.

6.5 Nutzungsbeschränkungen

Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht eingeräumt. Dies gilt insbesondere für Bildmaterial, dessen Inhalt einem weiteren Urheberrechts- oder sonstigen Schutz (Persönlichkeits-, Marken-, Geschmacksmusterrechte etc.) unterliegt. Soweit dies nicht für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist, ist die Weitergabe des Bildmaterials, insbesondere der elektronisch übertragenen Daten an Dritte nicht gestattet. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und darf nicht weiterlizenziert werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Fotografen in Textform. Die Bilder dürfen nur so verwendet werden, dass sie nicht unrechtmäßig kopiert oder heruntergeladen werden können. Die Nutzung in sozialen Netzwerken ist nicht erlaubt. Eine Entstellung oder eine Nutzung des Bildmaterials zu Zwecken der Herabwürdigung von Produkten, natürlichen oder juristischen Personen ist unzulässig. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, bei der Nutzung die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, ebenso nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Fotograf übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Fotograf und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presseund strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Fotograf von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, der Fotograf trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.

7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

7.8 Das Unternehmen gewährt dem Fotografen in jedem Fall das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschräntke Recht, mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Eigenwerbung für sich zu betreiben, um für seine professionellen Dienste zu werben bzw. diese zu vermarkten (sämtliche Medien, insbesondere Printprodukte, Internet, Messen und andere Veranstaltungen, pitchings, „beauty contests“ und „road shows“). Auf diese Zwecke der Eigenwerbung beschränkt, hat der Fotograf ferner das Recht, den Namen oder die Firma des Kunden zu nennen und etwaige Kennzeichen des Kunden (z.B. Marke, Logo, Schriftzug) abzubilden (Referenz), es sei denn, der Kunde weist dem Fotografen ein dem entgegenstehendes berechtigtes Interesse unter Angabe wichtiger Gründe in Schriftform nach.

8 Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Alle Beträge wie Honorare, Kosten und Bearbeitungsgebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Künstlersozialabgabe.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Heubach.

9.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Insbesondere unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

9.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 21.März 2019.

für die Lieferung und Vermarktung von Texten, Fotos und Bewegtbildern (Videos) durch onw-images

A. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung des Medienportals sowie für den elektronischen Abruf und die Verwendung von Texten, Fotos und Videos, welche von Marius Bulling | https://www.onw-images.de/ (nachfolgend „onw-images“) zur Verfügung gestellt werden und zwar auch dann, wenn diese Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen. Das Medienportal und die Texte, Fotos und Videos werden somit ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zur Verfügung gestellt.

2. Als „Material“ gilt sämtliches fotografische, grafische sowie geschriebene Material aus dem Angebot von onw-images (Fotos, grafische Darstellungen, Zeichnungen, Schaubilder, Videos, Texte usw.).

3. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen Bestätigung von onw-images in Textform und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

4. Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) ist derjenige, der das Medienportal aktiv nutzt bzw. sich zu diesem Zweck ordnungsgemäß registriert hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich über einen Drittanbieter registriert hat, welcher im Anschluss den Zugang zum Medienportal von onw-images vermittelt oder der Kunde in sonstiger vertraglicher Beziehung zu onw-images steht, die die Nutzung des Materials von onw-images zum Gegenstand hat.

B. Abschluss eines Medienportalvertrags und Nutzung des Medienportals

1. Marius Bulling betreibt (derzeit unter https://www.onw-images.de/) ein Medienportal, in dem Material von onw-images sowie anderer Agenturen und Anbieter zum Zwecke der Auswahl für den Erwerb von Nutzungsrechten einsehbar und recherchierbar ist. Eine Nutzung des Medienportals zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

2. Die aktive Nutzung des Medienportals mit Zugriff auf das Material setzt eine Registrierung voraus. Die im Rahmen der Registrierungsmaske angegebenen oder durch einen sonstigen Registrierungsvorgang mitgeteilten Daten müssen wahrheitsgemäß, genau und vollständig sein.

3. Nach Übermittlung der Registrierungsdaten werden dem Interessenten die zum Abschluss der Registrierung erforderlichen Informationen übermittelt. Vor Freischaltung des Kunden-Accounts für das Medienportal hat der Kunde die Geltung dieser AGB zwischen den Parteien sowie die bei der Registrierung angegebenen Daten zu bestätigen. Durch Bestätigung der Registrierung wird zwischen den Vertragsparteien ein sog. Medienportalvertrag geschlossen. onw-images ist berechtigt, die Registrierung eines Interessenten und damit einen Vertragsschluss ohne die Angaben von Gründen abzulehnen.

4. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zum Medienportal nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für alle Abrufe von Material über seinen Account verantwortlich und ggf. zahlungspflichtig. Bei Verlust der Zugangsdaten oder dem Verdacht des Datenmissbrauchs hat der Kunde dies unverzüglich onw-images mitzuteilen.

5. Der Kunde hat bis auf notwendige System- und Wartungszeiten in der Regel 24 Stunden an allen Tagen des Jahres Zugriff auf das Medienportal. onw-images kann jedoch nicht für die ständige Erreichbarkeit des Medienportals einstehen, noch dafür, dass durch die Benutzung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

6. Die Inhalte des Medienportal werden laufend aktualisiert. Es bleibt onw-images jederzeit freigestellt, die vorhandenen Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

7. Der Kunde wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz bzw. EU-Datenschutzgrundverordnung darauf hingewiesen, dass onw-images und ihre Erfüllungsgehilfen die Nutzerdaten und Logfiles in digitaler Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Einzelheiten der Recherchen und Logins in den Datenbanken werden vertraulich behandelt.

8. Sollte der Kunde onw-images personenbezogene Daten zwecks Einrichtung von Nutzerzugängen für die Bilddatenbank zur Verfügung stellen, ist er selbst für eine datenschutzkonforme Übermittlung der Daten verantwortlich und versichert ferner, die Daten zulässigerweise erhoben zu haben, insbesondere über gegebenenfalls nötige Einwilligungen der Betroffenen zur Weitergabe und Verwendung durch onw-images zu verfügen und diese auf Verlangen nachzuweisen.

9. Der Kunde hat sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche den Betrieb des Medienportals beeinträchtigen oder gefährden. Der Kunde darf insbesondere auch das Medienportal nicht mittels automatischer Hilfsmittel (etwa Web-Crawler oder Wrapper) auslesen und/oder spiegeln.

C. Laufzeit und Kündigung des Medienportalvertrages

1. Ein Medienportalvertrag zwischen Kunde und onw-images wird jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Beide Parteien können den Medienportalvertrag jederzeit mit Wirkung zum jeweiligen Monatsende kündigen. Sollten bereits Nutzungsrechte erworben worden sein, so bleiben diese von der Kündigung unberührt. Der Kunde kann aber nach Beendigung des Medienportalvertrages das Medienportal nicht weiter nutzen und somit auch kein weiteres Material aus dem Medienportal herunterladen.

3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Medienportalvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für onw-images insbesondere vor, wenn

a) der Kunde im Rahmen seiner Registrierung falsch und/oder unzutreffende Angaben macht und/oder onw-images nicht unverzüglich über etwaige Änderungen informiert,

b) der Kunde trotz Mahnung durch onw-images mit einer Zahlung in Verzug bleibt,

c) der Kunde gegen wesentliche Regelungen dieser AGB und/oder die Nutzungsvereinbarung verstößt,

d) die onw-images den Betrieb der Bilddatenbank ganz oder teilweise einstellt oder eine wesentliche Änderung der Ausrichtung der Bilddatenbank vornimmt.

D. Sperrung des Accounts, Rückruf durch onw-images

1. onw-images kann im Falle eines zumindest begründeten Verdachts eines Verstoßes gegen diese AGB, gegen eine Nutzungsvereinbarung und/oder Rechte Dritter den Kunden-Account ohne vorherigen Hinweis an den Kunden sperren. Der Kunde wird von onw-images über die Sperre informiert. Die Sperre besteht fort, bis entweder der Verdacht entkräftet oder der Verstoß abgestellt wurde und der Kunde die Unterlassung künftiger Verstöße in geeigneter Weise zugesichert hat. Begründet der Verstoß das Recht onw-images zur außerordentlichen Kündigung, so kann onw-images statt die Sperre aufzuheben auch die außerordentliche Kündigung gegenüber dem Kunden aussprechen.

2. Sofern von Dritten Bildmaterial gegenüber onw-images beanstandet wird, kann onw-images das betroffene Bildmaterial gegenüber dem Kunden durch E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse zurückrufen. Rückrufe sind unverzüglich zu beachten und das betroffene Bildmaterial aus dem Angebot des Kunden zu entfernen sowie jede Nutzung zu unterlassen.

E. Verwendung des Materials

1. Texte, Fotos und Videos werden nur zur Ansicht ausgehändigt bzw. können elektronisch abgerufen oder übermittelt werden und werden ausschließlich vorübergehend zur Verfügung gestellt. onw-images entscheidet, ob dem Kunden Original- oder Duplikatmaterial zur Verfügung gestellt wird. Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nicht. Die Texte, Fotos und Videos bleiben Eigentum von onw-images bzw. der Partner und ist bei Nichtverwendung spätestens innerhalb eines Monats zurückzugeben bzw. aus dem elektronischen Speicher zu löschen. Texte, Fotos und Videos, für welche Nutzungsrechte erworben werden, sind unverzüglich nach erfolgter Nutzung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins bzw. des Datenabrufs oder der Datenübermittlung zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.

2. Bei Nutzung des Medienportals https://www.onw-images.de/ hat der Kunde die entsprechenden begleitenden Metadaten (Bild- und Videoinformationen) und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Kunde allein und hat onw-images von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Ferner behält sich onw-images Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen etwaiger Nichtbeachtung ausdrücklich vor.

3. Der Kunde hat die Texte, Fotos und Videos nach Eignung der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, die Unvollständigkeit oder die festgestellten Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung bzw. nach Datenabruf oder -übermittlung telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die bemängelten Texte, Fotos und Videos müssen unverzüglich an onw-images zurückgegeben werden. Unterbliebene, unvollständige oder nicht fristgerechte Mängelrügen schließen den Einwand, die Lieferung sei unvollständig oder mangelbehaftet gewesen, sowie eine Haftung von onw-images für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten aus.

4. Jede Nutzung von Texten, Fotos und Videos erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das geschuldete Nutzungshonorar an onw-images gezahlt wird.

5. Weitergabe von Texten, Fotos und Videos an Dritte und die Duplizierung des Bildmaterials, wie auch Bearbeitung oder Umgestaltung, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von onw-images nicht gestattet. Dies schließt den Verkauf von Links u. a. Verweismitteln im Internet auf diese Bilder und Videos an Dritte ein.

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

7. Von jeder Veröffentlichung sind onw-images umgehend zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist onw-images anzuzeigen.

8. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Foto- und Videomaterials durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist onw-images berechtigt, das Fünffache des für die Verwendung üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu berechnen.

F. Umfang der Nutzungsrechte

1. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am Urheberrecht übertragen.

2. Die von onw-images erteilte Zustimmung zur Nutzung von Texten, Fotos und Videos umfasst nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden bzw. angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich der Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von onw-images ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.

3. Bild- und Videomaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur im Zusammenhang mit dem Begleittext verwendet werden. Bild und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Verwender ist grundsätzlich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex oder vergleichbarer journalistischer Sorgfaltspflichten verpflichtet. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort so-wie Verwendung, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen könnte sind unzulässig und machen den Verwendet schadenersatzpflichtig. 

4. Der Kunde hat insoweit onw-images von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung im Innenverhältnis selbst zu tragen.

5. Für folgende Handlungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von onw-images:

a) Die Vervielfältigung und insbesondere Digitalisierung von Texten, Fotos und Videos,

b) die Speicherung von Texten, Fotos und Videos in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind,

c) die Speicherung von Texten, Fotos und Videos auf Diskette, CD-ROM, USB-Sticks oder ähnlichen Datenträgern,

d) jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung von Texten, Fotos und Videos.

6. Wird die Zustimmung zur Digitalisierung erteilt, müssen die Namen der Autoren sowie der Name von onw-images mit den Texten, Fotos und Videos elektronisch verknüpft werden; im Übrigen ist durch den Kunden sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Texte, Fotos und Videos auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit der Autor und onw-images jederzeit identifiziert werden können. Sämtliche digitalen Texte, Fotos und Videos in elektronischen Archiven sowie sämtlichen externen Datenträger sind vollständig zu löschen, sobald der Kunde zur Rückgabe der Texte, Fotos und Videos verpflichtet ist bzw. der Vertrag beendet wird.

7. Bei Verwendung der Texte, Fotos und Videos ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem in der Datenbank angegebenen Urheber- bzw. Agenturvermerk zu kennzeichnen. Ist ein solcher nicht ersichtlich, so ist der Vermerk „Foto: onw-images“ bzw. „Foto: Ostalb Network“ anzubringen; der Name des jeweiligen Portalpartners und des Autos ist zusätzlich aufzunehmen, falls dies von onw-images verlangt wird bzw. falls der Name des Portalpartners bzw. des Autors in den Metadaten genannt wird. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

G. Honorare und Gebühren

1. Jede Nutzung des angebotenen Texte, Fotos und Videos ist honorarpflichtig. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die onw-images anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist onw-images berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im Übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2. Zusätzlich zum Nutzungshonorar können weitere Kosten anfallen. Für jede postalische Zusendung von Texte, Fotos und Videos wird Porto und Verpackung sowie ein Bearbeitungsentgelt berechnet, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens € 26,– pro Lieferung beträgt. Dieses Bearbeitungsentgelt wird nicht auf ein späteres Honorar angerechnet. 

3. Exklusivrechte für Bildmaterial und entsprechende Sperrfristen und dafür anfallende Honorare sind mit onw-images individuell zu vereinbaren. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist das jeweilige Honorar fällig, auch wenn bis dahin keine Veröffentlichung erfolgte. onw-images ist berechtigt, nach Ablauf der Sperrfrist das gleiche Material anderen Interessenten zur Nutzung anzubieten.

4. Rechnungen von onw-images sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Alle Beträge wie Honorare, Kosten und Bearbeitungsgebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Künstlersozialabgabe.

G. Freistellung, Vertragsstrafe und Haftung

1. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe oder Speicherung des Bildmaterials, Nichtbeachtung des Urheber- oder Agenturvermerks sowie sonstiger unrechtmäßiger Nutzung stellt der Kunde onw-images von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Hierin eingeschlossen sind auch die Kosten der Rechtsverteidigung von onw-images.

2. onw-images ist im Fall der unberechtigten Nutzung ferner berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch € 350,– pro Bild zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

3. Mit der Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde weder das Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.

4. Die Haftung von onw-images auf Schadensersatz ist, soweit es auf ein Verschulden ankommt, wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: onw-images haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Fall grober Fahrlässigkeit ihrer nicht leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch auf maximal 1.000 €. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden auch ohne Verschulden gehaftet wird. Haftungszusagen an Dritte, die ihre Ursache in diesem Vertrag haben, dürfen nicht ohne Zustimmung von onw-images gegeben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.

5. Bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb und Lieferschwierigkeiten wegen Arbeitskampfmaßnahmen oder in Fällen höherer Gewalt haftet onw-images nicht. Bei Störungen des Dienstbetriebes oder Fehlern des Dienstbetriebes aus sonstigen Gründen haftet onw-images entsprechend der Regelung in Nr.4.

6. onw-images kann keine Schadensersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung der Bilder und Videos etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerks oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und die Verwendung des überlassenen Bild- und Videomaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

H. Hinweispflicht des Kunden

1. Sofern der Kunde der Auffassung ist, in der Bilddatenbank bereitgehaltenes Bildmaterial verletze seine Rechte (etwa Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder Markenrechte), wird er onw-images auf die Rechtsverletzung hinweisen und onw-images Gelegenheit geben, binnen einer angemessenen Frist zu reagieren, bevor der Kunde anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt.

I. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Heubach.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen onw-images und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Insbesondere unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. 

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 21.März 2019.